Charles Gerstein, der leitende Anwalt im Fall der Beschlagnahme von Arbitrum-Krypto-Assets, hat beim Bundesgericht in Manhattan, New York, einen Antrag eingereicht, in dem Tether aufgefordert wird, etwa 344 Millionen US-Dollar an eingefrorenen USDT freizugeben. Diese Mittel sollen zur Begleichung unbezahlter Terrorismusurteile zugunsten der Opfer verwendet werden. Die betreffenden USDT befinden sich in zwei Tron-Wallet-Adressen, die vom Office of Foreign Assets Control (OFAC) des US-Finanzministeriums als Eigentum der iranischen Islamischen Revolutionsgarde (IRGC) eingestuft wurden. Tether hatte diese Token zuvor eingefroren. Gerstein argumentiert, dass Tether die ursprünglichen Token einfrieren und eine gleichwertige Menge USDT an eine von den Anwälten der Kläger kontrollierte Wallet neu ausgeben kann.
Anwalt beantragt Gerichtsbeschluss, damit Tether 344 Millionen USDT freigibt
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