Kraken hat vertraulich einen Entwurf der Registrierungserklärung auf Formular S-1 bei der US-Börsenaufsichtsbehörde (SEC) für einen geplanten Börsengang (IPO) seiner Stammaktien eingereicht. Die Kryptowährungsbörse kündigte die Einreichung in ihrem offiziellen Blog an und stellte fest, dass die Anzahl der angebotenen Aktien und die Preisspanne noch festgelegt werden müssen. Der Börsengang wird nach der Prüfung durch die SEC fortgesetzt und hängt von den Marktbedingungen ab.