In bestimmten Fällen von Kryptowährungsdelikten haben Strafverfolgungsbehörden die IP-Adresse des Verdächtigen zum Zeitpunkt der Kontoanmeldung verwendet, um den "Tatort" festzustellen und die Zuständigkeit zu begründen. Dieser Ansatz ist hauptsächlich auf Cyberkriminalitätsfälle anwendbar. Seine Eignung wird jedoch infrage gestellt, wenn der Fall im Wesentlichen traditionelle Eigentumsdelikte wie Diebstahl oder Unterschlagung betrifft. Rechtsexperten argumentieren, dass die Art des Verbrechens die Zuständigkeit bestimmen sollte und nicht die technischen Details, wie das Verbrechen begangen wurde.
IP-Adresse als Zuständigkeitsgrundlage in Krypto-Strafverfahren infrage gestellt
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