Die Europäische Union wird Unternehmen verpflichten, bis zum 30. Juni 2025 Komponenten von mindestens drei nicht-chinesischen Lieferanten zu beziehen, um die Abhängigkeit von chinesischen Herstellern zu verringern. Gemäß der Verordnung 2025/1197 werden chinesische Hersteller von Medizinprodukten von öffentlichen EU-Ausschreibungen über 5 Millionen Euro ausgeschlossen, wobei ihre Beteiligung an anderen Verträgen auf 50 % des Wertes begrenzt wird. Diese Maßnahme wird voraussichtlich 18 kritische Sektoren betreffen und einen geschätzten wirtschaftlichen Einfluss von 367,8 Milliarden Euro über fünf Jahre haben. Das Gesetz zum Industriellen Beschleuniger wird strenge Bedingungen für ausländische Investoren in von China dominierten Sektoren wie Batterien und sauberer Technologie auferlegen. Investoren aus Ländern, die über 40 % der globalen Märkte kontrollieren, werden Anforderungen wie Technologietransfers und Verpflichtungen zur lokalen Produktion erfüllen müssen. EU-Beamte nennen Sicherheit und fairen Wettbewerb als Gründe für diese Maßnahmen, während chinesische Wirtschaftsverbände vor steigenden Kosten und verlangsamten Dekarbonisierungsbemühungen warnen.