Die Europäische Kommission hat einen delegierten Rechtsakt angenommen, der vorschlägt, den Rahmen für zentrale Kontaktstellen (Central Contact Point, CCP) auf Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen (Crypto-Asset Service Providers, CASPs) auszuweiten. Dem Vorschlag zufolge könnten Aufsichtsbehörden in EU-Mitgliedstaaten Kryptobörsen und andere lokal tätige CASPs dazu verpflichten, eine inländische Kontaktperson zu benennen. Der Rahmen galt zuvor nur für E-Geld-Institute und Zahlungsinstitute. Durch seine Ausweitung würden CASPs in das Netzwerk zur Bekämpfung von Geldwäsche und zur Compliance-Aufsicht einbezogen, wodurch Aufsichtsbehörden einen festen Ansprechpartner im Inland für den Informationsaustausch und die Koordinierung von Durchsetzungsmaßnahmen erhielten.