Die Europäische Union hat eine umstrittene Bestimmung zur verpflichtenden clientseitigen Nachrichtenüberprüfung aus ihrer Verordnung zur "Prävention und Bekämpfung von sexuellem Kindesmissbrauch" gestrichen. Der neueste Entwurf, der voraussichtlich am 19. November vom COREPER-II-Ausschuss genehmigt wird, besagt nun, dass Anbieter nicht verpflichtet sind, Erkennungsmaßnahmen umzusetzen. Trotz dieser Änderung bleiben Altersverifikation und freiwillige Massenscans Teil der Gesetzgebung. Der deutsche Digitalrechtsaktivist Patrick Breyer kritisierte die Streichung als "politische Täuschung auf höchster Ebene" und betonte, dass zwar die verpflichtende Überprüfung vom Tisch sei, andere Überwachungsmaßnahmen jedoch weiterhin bestehen. Der Gesetzgebungsprozess geht weiter, während die Beteiligten über das Gleichgewicht zwischen Datenschutz und Sicherheit debattieren.