Die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) hat ein Konsultationspapier veröffentlicht, das einen standardisierten Strafrahmen für Emittenten von Krypto-Assets skizziert, die gegen die Vorschriften des Marktes für Krypto-Assets (MiCA) verstoßen. Am 26. Juni angekündigt, schlägt der Vorschlag Geldstrafen für nicht konforme Emittenten bedeutender Token von bis zu 12,5 % des Jahresumsatzes oder das Doppelte des aus dem Verstoß erzielten Gewinns vor. Für bedeutende E-Geld-Token ist die Höchststrafe auf 10 % des Jahresumsatzes festgelegt. Die EBA wird die Geldstrafen durch einen strengen zweistufigen Prozess festlegen, bei dem die Schwere des Verstoßes bewertet und erschwerende oder mildernde Faktoren berücksichtigt werden.
Diese Entwicklung stellt einen bedeutenden Schritt zur Durchsetzung der MiCA-Vorschriften in der EU dar, da die Frist am 1. Juli näher rückt. Bis zu diesem Datum müssen Krypto-Unternehmen formelle Lizenzen von den nationalen Aufsichtsbehörden erhalten, um legal in den 27 Mitgliedstaaten der EU tätig sein zu können. Unternehmen, die diese Lizenzen nicht erhalten, riskieren die Schließung.
EBA schlägt Strafrahmen für nicht konforme Krypto-Emittenten unter MiCA vor
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