Die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) hat die Beendigung der vorübergehenden Übergangsausnahme für Anbieter von Krypto-Asset-Dienstleistungen (CASPs) im Rahmen der Zahlungsdiensterichtlinie (PSD2) zum 2. März bekannt gegeben. CASPs, die an Zahlungen oder Überweisungen mit elektronischen Geldtoken (EMT) beteiligt sind, müssen nun eine Lizenz als Zahlungsinstitut oder E-Geld-Institut gemäß PSD2 erwerben, um ihre Tätigkeit fortzusetzen. Genehmigte Institute können normal weiterarbeiten, während diejenigen mit laufenden Anträgen unter Einschränkungen tätig sein dürfen, wie etwa keine neuen Kunden zu gewinnen oder kein Marketing zu betreiben. Nicht konforme CASPs müssen ihre Zahlungsdienste sofort einstellen. Über 100 CASPs haben eine PSD2-Lizenz beantragt oder sich danach erkundigt.
EBA beendet PSD2-Ausnahme für Krypto-Asset-Dienstleister
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