Kanzleien für Sammelklagen sind häufig die Hauptbegünstigten von Vergleichszahlungen und behalten oft einen erheblichen Teil der zugesprochenen Gelder. In einigen Fällen erhalten diese Kanzleien bis zu 90 % des Vergleichsbetrags, wenn die Mitglieder der Klasse nicht leicht zu finden sind. Diese Praxis hat zu Kritik geführt, dass die tatsächlichen Aktionäre oder betroffenen Parteien nur eine minimale Entschädigung erhalten, während die Kanzleien unverhältnismäßig profitieren. Das Problem unterstreicht die Notwendigkeit größerer Transparenz und Rechenschaftspflicht bei Vergleichsvereinbarungen in Sammelklagen.