Chinas Maßnahmen zur Verwaltung des Online-Marketings von Finanzprodukten treten am 30. September 2026 in Kraft und legen spezifische Regeln für die Online-Werbung von Finanzprodukten fest, anstatt ein pauschales Verbot zu verhängen. Die Vorschriften besagen, dass Finanzprodukte, die über öffentliche Accounts, Livestreams und Kurzvideos vermarktet werden, über die eigenen Plattformen von Finanzinstituten oder über rechtmäßig eröffnete Konten auf Internetplattformen Dritter beworben werden müssen. Marketingpersonal muss bei Finanzinstituten angestellt sein, über entsprechende geschäftliche Qualifikationen verfügen und eine Genehmigung des Instituts erhalten haben. Das bedeutet, dass KOLs ordnungsgemäß lizenziert sein müssen, bevor sie Finanzprodukte bewerben dürfen.