Das Finanzministerium und die Staatliche Steuerverwaltung haben bekannt gegeben, dass Dividenden- und Bonuszahlungen, die ausländische natürliche Personen von auslandsinvestierten Unternehmen erhalten, mit einem Steuersatz von 20 % der individuellen Einkommensteuer in der Kategorie „Zinsen, Dividenden und Boni“ unterliegen. Auslandsinvestierte Unternehmen, die Dividenden und Boni an ausländische natürliche Personen auszahlen, müssen die Steuer einbehalten und abführen sowie die Erklärung und Zahlung bis zum 15. Tag des auf die Auszahlung folgenden Monats abschließen. Wird der Steuerabzug nicht vorgenommen, muss die ausländische natürliche Person die Steuer selbst bis zum 30. Juni des Folgejahres oder innerhalb der von den Steuerbehörden festgelegten Frist entrichten. Die neuen Vorschriften treten am 1. September 2026 in Kraft; die einschlägigen Regelungen aus dem Jahr 1994 werden gleichzeitig aufgehoben.