Der Vorsitzende der CFTC, Michael Selig, kündigte an, dass die Behörde formelle Regeln in Erwägung zieht, um klarzustellen, dass nicht-verwahrende Softwareentwickler sich nicht als Broker registrieren müssen. Dies folgt auf die Ausstellung eines No-Action-Schreibens der CFTC an den Krypto-Wallet-Anbieter Phantom, das besagt, dass berechtigte Entwickler von Self-Custody-Wallet-Software von den Anforderungen zur Broker-Registrierung ausgenommen sind.
Selig bekräftigte außerdem, dass Prognosemärkte unter die bundesstaatliche Aufsicht der CFTC fallen. Er betonte die Absicht der Behörde, weiterhin rechtliche Schritte gegen Bundesstaaten einzuleiten, die versuchen, Prognosemärkte unter staatlichen Glücksspielgesetzen einzuschränken.
CFTC erwägt Regelung zur Befreiung von nicht-kustodialen Softwareentwicklern von der Brokerregistrierung
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