Die Zentralbank Brasiliens hat die Resolution Nr. 580/2026 erlassen, die Anbieter von virtuellen Vermögenswerten als Institutionen der Kategorie 3 einstuft und sie damit mit Wertpapiermaklern, Wertpapiervermittlern und Devisenmaklern gleichsetzt. Ab dem 1. Januar 2027 müssen Krypto-Unternehmen dieselben regulatorischen Standards einhalten wie diese traditionellen Finanzinstitute, einschließlich Risikomanagement, Kapitalanforderungen und Offenlegungspflichten. Diese regulatorische Änderung basiert auf dem Prinzip "gleiche Tätigkeit, gleiches Risiko, gleiche Regulierung" und spiegelt die funktionalen Ähnlichkeiten zwischen Krypto-Firmen und Wertpapiermaklern wider.
Darüber hinaus werden bis zum 30. Juni 2028 alle Anbieter von virtuellen Vermögenswerten als Institutionen der Kategorie 4 neu klassifiziert, wodurch sie von den vereinfachten Compliance-Optionen für Institutionen der Kategorie 5 mit geringem Risiko ausgeschlossen werden. Dieser Schritt unterstreicht Brasiliens Engagement, Krypto-Unternehmen in den breiteren finanziellen Regulierungsrahmen zu integrieren.
Die Zentralbank Brasiliens ordnet Krypto-Unternehmen in neuer Regulierung den Wertpapiermaklern zu
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