Die Australian Securities and Investments Commission (ASIC) hat eine Verlängerung der Übergangsfrist für Unternehmen im Bereich digitaler Vermögenswerte im Rahmen des neuen Lizenzierungssystems bis zum 30. September 2026 angekündigt. Während dieses Zeitraums können Unternehmen, die Finanzdienstleistungen im Bereich digitaler Vermögenswerte anbieten, weiterhin Anträge auf Erteilung oder Änderung ihrer australischen Finanzdienstleistungslizenzen (AFS) stellen. Die Verlängerung führt zudem ein neues Betriebsmodell ein, das es Unternehmen ermöglicht, als autorisierte Vertreter oder Vermittler unter einem Inhaber einer AFS-Lizenz zu agieren. Diese Verlängerung gilt für Unternehmen, die Markt- oder Clearing- und Abwicklungslizenzen (CS) benötigen, welche ASIC schriftlich über ihre Antragsabsichten informieren und sich an Vorantragsgesprächen beteiligen müssen. Seit der Aktualisierung der INFO 225-Richtlinien im Oktober 2025 hat ASIC etwa 30 Lizenzanträge von Unternehmen im Bereich digitaler Vermögenswerte erhalten.