Ein anonymer Beklagter hat vor einem Gericht in New York einen Antrag auf Abweisung einer Klage eingereicht, die sich mit dem Eigentum an 39.069 ruhenden Bitcoin-Adressen befasst. Der Beklagte, der die Kontrolle über eine der Wallets beansprucht, argumentiert, dass Bitcoin-Adressen lediglich On-Chain-Datenstrings seien und keine juristischen Personen, die Gegenstand von Rechtsstreitigkeiten sein könnten. Dieser Fall verdeutlicht die anhaltenden rechtlichen Herausforderungen bei der Definition von Eigentum und Verantwortlichkeit im Bereich der Kryptowährungen.
Anonymer Beklagter beantragt Abweisung der Klage wegen Bitcoin-Wallet in New York
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