Ein anonymer Beklagter hat vor einem Gericht in New York einen Antrag auf Abweisung einer Klage eingereicht, die sich mit dem Eigentum an 39.069 ruhenden Bitcoin-Adressen befasst. Der Beklagte, der die Kontrolle über eine der Wallets beansprucht, argumentiert, dass Bitcoin-Adressen lediglich On-Chain-Datenstrings seien und keine juristischen Personen, die Gegenstand von Rechtsstreitigkeiten sein könnten. Dieser Fall verdeutlicht die anhaltenden rechtlichen Herausforderungen bei der Definition von Eigentum und Verantwortlichkeit im Bereich der Kryptowährungen.