Die US-Börsenaufsichtsbehörde Securities and Exchange Commission (SEC) hat ein No-Action-Schreiben herausgegeben, das bestätigt, dass Anlageberater staatlich konzessionierte Treuhandgesellschaften als qualifizierte Verwahrer für Krypto-Assets gemäß dem Investment Advisers Act von 1940 nutzen können. Diese Entscheidung, als Reaktion auf eine formelle Anfrage von Simpson Thacher & Bartlett LLP, schafft die lang ersehnte regulatorische Klarheit für die Verwahrung digitaler Vermögenswerte. Registrierte Anlageberater und regulierte Fonds können nun legal Kryptowährungen wie Bitcoin und Ethereum über staatliche Treuhandgesellschaften verwahren und verwalten, ohne Angst vor Durchsetzungsmaßnahmen haben zu müssen, sofern sie die relevanten Vorschriften einhalten.