Die Finanzaufsichtsbehörden Südkoreas haben neue Richtlinien für virtuelle Vermögensverleihdienste eingeführt, die übermäßige Hebelwirkung und Barkredite verbieten. Die Financial Services Commission (FSC) kündigte die selbstregulierenden "Richtlinien für den Verleih virtueller Vermögenswerte" an, die gemeinsam mit dem Financial Supervisory Service und DAXA entwickelt wurden, um dem zunehmenden Wettbewerb und den Risiken für Anleger entgegenzuwirken. Die Richtlinien beschränken den Dienstleistungsumfang, verbessern den Schutz der Nutzer und zielen auf die Stabilität des Marktes ab.
Zu den wichtigsten Maßnahmen gehören das Verbot von gehebeltem Verleih und Barkrediten in koreanischen Won, die Verpflichtung der Börsen, eigene Vermögenswerte zu verwenden, sowie das Verbot von Verleihmodellen durch Dritte. Der Schutz der Nutzer wird durch verpflichtende Online-Schulungen und Anpassungstests für Erstnutzer gestärkt, und die Verleihgrenzen werden je nach Handelserfahrung zwischen 30 und 70 Millionen Won festgelegt. Die Richtlinien begrenzen außerdem die jährlichen Bearbeitungsgebühren auf 20 % und schreiben die öffentliche Offenlegung von Verleih- und Liquidationsstatus vor. Maßnahmen zur Marktstabilisierung beschränken den Verleih auf die 20 wichtigsten Vermögenswerte nach Marktkapitalisierung oder solche, die an drei oder mehr koreanischen Won-Börsen gelistet sind, wobei Instrumente, die verdächtigt werden, an abnormalem Handel beteiligt zu sein, ausgeschlossen werden.
Südkorea verbietet übermäßigen Hebeleinsatz bei der Kreditvergabe von virtuellen Vermögenswerten
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