Das New Yorker Finanzdienstleistungsministerium (NYDFS) hat neue Vorschriften für lizenzierte Krypto-Verwahrungsanbieter eingeführt, die vorschreiben, dass Kunden auch im Falle einer Insolvenz das wirtschaftliche Eigentum an ihren digitalen Vermögenswerten behalten. Die Vorschriften legen Verwahrungsstrukturen, Unterverwahrungsvereinbarungen, Nutzungsbeschränkungen für Vermögenswerte und Offenlegungspflichten fest. Wichtig ist, dass die Regeln die unbefugte Wiederverpfändung oder das Verleihen von Kundenvermögen untersagen.