Nach den neuesten verfügbaren Informationen hat kein Bundesberufungsgericht eine Entscheidung erlassen, die die Verwendung von Kryptowährungs-Mixern als Rechtsfrage in allen Fällen universell verbietet. Obwohl es Strafverfolgungen im Zusammenhang mit Krypto-Mixern gegeben hat, begründen diese Fälle keine umfassende rechtliche Regel gegen deren Nutzung. Zudem hat kein Gericht endgültig entschieden, dass Krypto-Mixer unter keinen Umständen durch den Ersten Verfassungszusatz geschützt sind. Die rechtlichen Ergebnisse in Fällen, die Krypto-Mixer betreffen, hängen oft von den spezifischen Fakten und Anklagen ab, wie Geldwäsche oder der Ermöglichung illegaler Transaktionen. Diese Fälle werden in der Regel auf Grundlage der Anwendung bestehender Gesetze auf die jeweiligen Umstände gelöst, anstatt ein generelles Verbot von Krypto-Mixern zu etablieren. Daher bleibt der rechtliche Status von Krypto-Mixern differenziert und kontextabhängig, ohne eine umfassende bundesstaatliche Berufungsentscheidung, die sie kategorisch verbietet.