Ein Richter hat entschieden, dass Google nach einer rechtlichen Anfechtung nicht verpflichtet wird, seinen Chrome-Browser zu verkaufen. Diese Entscheidung ermöglicht es Google, sein Eigentum und die Kontrolle über den beliebten Webbrowser zu behalten, der ein bedeutender Bestandteil seines Portfolios an Internetdiensten ist. Das Urteil fällt inmitten anhaltender Prüfungen von Googles Marktpraktiken und kartellrechtlichen Bedenken.