Die Hongkonger Wertpapier- und Futures-Kommission (SFC) und die Hongkonger Währungsbehörde (HKMA) haben einen gemeinsamen Rundbrief herausgegeben, der Vermittlern die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich der Verpfändung virtueller Vermögenswerte erlaubt. Der am 30. September veröffentlichte "Ergänzende gemeinsame Rundbrief zu Aktivitäten von Vermittlern im Zusammenhang mit virtuellen Vermögenswerten" aktualisiert die Anforderungen an Lizenzierung und Registrierung und berücksichtigt dabei die Marktentwicklungen sowie das Feedback der Branche.
Die neuen Vorschriften erlauben es Vermittlern, Staking-Dienste über separate Konten auf lizenzierten Plattformen anzubieten, wobei eine verpflichtende Risikoaufklärung erforderlich ist. Darüber hinaus können lizenzierte Unternehmen und registrierte Institutionen Off-Platform-Handelsdienste über lizenzierte Plattformen bereitstellen. Der Rundbrief stellt klar, dass die Nutzung virtueller Vermögenswerte zum Zeichnen oder Rücklösen von Anlageprodukten nicht als Handelsdienstleistung gilt. Vermittler müssen die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften sicherstellen, über ein angemessenes Nettovermögen verfügen und die Vorschriften zur Geldwäschebekämpfung einhalten, während sie Risikoaufklärungen für Futures-Kontrakte auf virtuelle Vermögenswerte bereitstellen, ausgenommen institutionelle und qualifizierte professionelle Unternehmenskunden.
Hongkonger Aufsichtsbehörden erlauben virtuelle Vermögensverpfändungsdienste für Vermittler
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