Die jüngste Insolvenzanhörung von FTX brachte eine bedeutende Neuerung für Gläubiger in eingeschränkten Jurisdiktionen wie China ans Licht. Im Gegensatz zum ursprünglichen Sanierungsplan, der eine sofortige Beschlagnahmung der Gelder vorsah, dürfen Gläubiger ihre Forderungen nun in nicht eingeschränkte Jurisdiktionen übertragen. Diese Entscheidung eröffnet betroffenen Gläubigern, einschließlich jener, die in China die KYC-Verfahren abgeschlossen haben, aber in Ländern wie Singapur ansässig sind, einen möglichen Weg zur Realisierung ihrer Forderungen. Dieser Prozess kann jedoch zusätzliche Aktualisierungen der Informationen erfordern und weitere Zeitkosten verursachen.