Im Jahr 2019 stellte das Financial Crimes Enforcement Network (FinCEN) der USA klar, dass Anbieter von Anonymisierungssoftware nicht als Geldübermittler eingestuft werden. Trotz dieser Klarstellung haben regulatorische Maßnahmen gegen diese Anbieter angehalten, was die anhaltenden Spannungen im Kryptowährungsbereich verdeutlicht. Die fortgesetzte Überprüfung spiegelt umfassendere Bedenken hinsichtlich Datenschutz und Compliance in der digitalen Vermögensbranche wider.