Ein EU-Beamter hat betont, dass Stablecoin-Emittenten nicht innerhalb der Europäischen Union tätig sein dürfen, es sei denn, sie richten in ihrem Ursprungsrechtsgebiet robuste gleichwertige Mechanismen ein. Diese Mechanismen müssen sicherstellen, dass EU-Investoren Stablecoins zum Nennwert einlösen können und dass die Emittenten angemessene Reserven halten.