DoubleZero hat bekannt gegeben, dass es ein No-Action-Schreiben von der US-Börsenaufsichtsbehörde (SEC) bezüglich seines 2Z-Tokens erhalten hat. Dieses Schreiben besagt, dass die programmatische Verteilung von 2Z innerhalb des DoubleZero-Netzwerks auf Grundlage der von DoubleZero vorgelegten Fakten und rechtlichen Gutachten keine Registrierung als Eigenkapitalwertpapier erfordert. Darüber hinaus wird die Umlaufzirkulation von 2Z nicht als Wertpapiertransaktion betrachtet, und die SEC wird der Kommission keine Durchsetzungsmaßnahmen empfehlen.