Der amtierende stellvertretende Generalstaatsanwalt Matt Galeotti kündigte an, dass das Justizministerium keine neuen Anklagen nach Abschnitt 1960(b)(1)(C) gegen Dritte genehmigen wird, wenn die Software wirklich dezentralisiert und automatisiert ist und keine Kontrolle Dritter über die Vermögenswerte der Nutzer besteht. Diese Klarstellung, die während einer Rede in Jackson Hole gemacht wurde, zielt darauf ab, mit den Grundsätzen von Benachrichtigung und Fairness in Einklang zu stehen. Die Ankündigung könnte Berufungen beeinflussen, wie die von @rstormsf, der zuvor unter diesem Abschnitt für schuldig befunden wurde. Galeotti betonte, dass gutmeinende Innovatoren keine rechtlichen Konsequenzen fürchten sollten, eine Aussage, die bei Branchenmitgliedern starken Anklang fand und mit stehenden Ovationen bedacht wurde.
Das Justizministerium klärt seine Haltung zu dezentraler Software in Strafverfahren
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