Die 0G Foundation hat Bitget der unbefugten Nutzung ihrer Token für eine Launchpool- und Airdrop-Kampagne beschuldigt und behauptet, dass damit gegen ihre ursprüngliche Vereinbarung verstoßen wurde. Der Rechtsbeistand der Stiftung, Fenwick & West, hat Bitget ein Aufforderungsschreiben zukommen lassen, in dem die Einstellung der unbefugten Aktivitäten und der Rückkauf aller betroffenen 0G-Token gefordert werden. Bitget führt das Problem jedoch auf ein Missverständnis zurück und erklärt, dass ihr Marketingplan für die Veranstaltung dem 0G-Team mitgeteilt wurde, ohne dass Einwände erhoben wurden, und dass die Aktivität als eine Form des Stakings interpretiert wurde.