
Der GENIUS Act wurde bereits vor einem Jahr vom US-Kongress verabschiedet, doch der für USDC und USDT relevante Regelungsrahmen wird derzeit konkretisiert. Seit März 2026 haben fünf Bundesbehörden Regelungsvorschläge veröffentlicht, die die gesetzlichen Vorgaben für Stablecoin-Emittenten in konkrete Pflichten umsetzen – und diese Pflichten betreffen auch alle, die diese Token halten. Der Stablecoin-Markt umfasst rund 230 Milliarden US-Dollar, wobei der Großteil auf Tether und Circle entfällt. Die Details dieser Vorschriften bestimmen maßgeblich, wie die beiden größten Stablecoins auf US-Dollar-Basis in den Vereinigten Staaten eingesetzt werden dürfen.
Im Folgenden wird erläutert, was die geplanten Regeln verlangen, welche Behörde welchen Teil verantwortet, was dies konkret für Nutzer bedeutet und wann die Regelungen in Kraft treten sollen.
Was verlangen die neuen GENIUS Act Stablecoin-Regeln konkret?
Das Gesetz definiert eine neue Kategorie: den zulässigen Zahlungs-Stablecoin-Emittenten. Während das Gesetz die Kategorie festlegt, definieren die jetzt laufenden Regelungsverfahren, was ein Emittent konkret tun muss, um diese Vorgaben einzuhalten.
Laut den Vorschlägen müssen zulässige Stablecoin-Emittenten alle relevanten US-Bundesvorschriften zur Finanzkriminalität einhalten. Dazu zählen Wirtschaftssanktionen des Finanzministeriums, Anforderungen aus dem Bank Secrecy Act, Anti-Geldwäsche-Programme (AML), Kundenidentifikation (KYC) und fortlaufende Prüfungen der Geschäftspartner. Diese Standards entsprechen denen regulierter Banken – werden jetzt aber auf Stablecoins angewendet, die viele als digitales Bargeld sehen. Den zugrundeliegenden Gesetzestext finden Sie im GENIUS Act Bill auf Congress.gov.
Praktisch bedeutet das: Ein regulierter Dollar-Token ist kein reines Inhaberpapier mehr. Ein Emittent, der Sanktionen und AML-Prüfungen durchführt, benötigt die Möglichkeit, Adressen einzusehen und ggf. zu handeln, auf denen seine Token gehalten werden. Dies ist für USDC und USDT nicht neu – beide frieren bereits auf polizeiliche Anordnung Adressen ein. Die neuen Regeln machen diese Praxis aber zur gesetzlichen Pflicht. Für technische Details zu Stablecoins steht ein leitender Artikel über Stablecoins zur Verfügung.
Die Behörden und ihre Vorschläge im Überblick
Die Aufsicht über Stablecoins wird nicht einer einzelnen Behörde übertragen. Die Zuständigkeit verteilt sich auf verschiedene Bundesbanken und Abteilungen zur Finanzkriminalitätsbekämpfung. Jede Behörde arbeitet an eigenen Vorschlägen für 2026. Token-Inhaber müssen daher gleich fünf Regelwerke im Blick behalten.
| Behörde | Vorschlag | Schwerpunkt |
|---|---|---|
| OCC | 12 CFR Part 15, Vorschlag März 2026 | Aufsicht über nationale Stablecoin-Emittenten |
| FDIC | Vorschlag April 2026 | Einlagensicherung und Reservemanagement |
| Treasury | Vorschlag April 2026 | Gesamtumsetzung des Stablecoin-Rahmens |
| FinCEN und OFAC | Gemeinsamer AML/Sanktions-Vorschlag, April 2026 | BSA/AML-Programme, KYC, Sanktionsprüfung |
| NCUA | Vorschlag folgt | Stablecoin-Aktivitäten von Kreditgenossenschaften |
Die OCC eröffnete mit 12 CFR Part 15 das Verfahren zur Aufsicht über national lizenzierte Emittenten. Besonders relevant für Nutzer sind die FinCEN- und OFAC-Regelungen, da sie festlegen, wann Adressen gesperrt oder eingefroren werden dürfen. Die Vorschläge von FDIC und Treasury behandeln vor allem Bank- und Reservethemen. Alle Vorschläge sind noch im Entwurfsstadium und öffentlich kommentierbar, weshalb sich Details noch ändern können.
Die Auswirkungen für USDC- und USDT-Inhaber
Wichtigste Frage: Können Ihre Stablecoins eingefroren werden? Ja – das ist bereits möglich, und die Regeln machen dies zur festen Anforderung. Sowohl Circle als auch Tether haben in der Vergangenheit Adressen eingefroren, die mit sanktionierten oder strafrechtlich relevanten Akteuren verbunden waren. Neu ist, dass dies künftig nicht mehr rein freiwillig, sondern verpflichtend und unter Aufsicht geschieht.
Zweite Frage: Ist KYC erforderlich? Um Stablecoins in einer eigenen Wallet zu halten, ist weiterhin keine Identitätsprüfung nötig. Das gilt auch weiterhin für Peer-to-Peer-Transaktionen. KYC ist nur an regulierten Schnittstellen (On-/Off-Ramps) erforderlich, etwa beim Kauf direkt bei Circle oder bei der Einlösung von USDT bei Tether. Das entspricht etablierten Standards – die meisten Nutzer werden im Alltag keine Änderungen bemerken.
Dritte Frage: Welche Stablecoins bleiben nutzbar? Stablecoins von zulässigen Emittenten können weiterhin uneingeschränkt im US-Finanzsystem verwendet werden. Tokens von nicht-zugelassenen Emittenten werden es nach Inkrafttreten schwerer haben, in den USA verbreitet zu werden. Entscheidend ist nicht der Token selbst, sondern der Status des Emittenten gemäß den neuen Vorschriften. Da Stablecoins über Netzwerke wie Ethereum und Solana sowie zunehmend über DeFi-Protokolle transferiert werden, wirkt sich die Compliance des Emittenten auf alle Handelsplätze aus.
Die Regeln machen Stablecoins jedoch nicht zu Zinsprodukten: Der GENIUS Act schließt verzinsliche Stablecoins für Verbraucher explizit aus. Wer Rendite auf digitale Assets erzielen möchte, muss separate Krypto-Lending-Produkte nutzen – nicht den Stablecoin selbst.
Welche Stablecoin-Emittenten sind besonders vorbereitet?
Circle hat sich gezielt auf dieses Regime vorbereitet. Am 12. Dezember 2025 erhielt Circle von der OCC eine bedingte nationale Banklizenz für seine neue Tochtergesellschaft First National Digital Currency Bank, ebenso wie Paxos. Eine nationale Lizenz bedeutet direkte Bundesaufsicht – für die GENIUS-Act-Struktur der klarste Weg. Circle sieht das Gesetz als Bestätigung des eigenen „Compliance-First“-Ansatzes, wie der Unternehmensblog hervorhebt.
Tether nimmt eine andere Position ein. USDT ist weltweit der größte Stablecoin und eine zentrale Dollar-Liquiditätsquelle im Kryptomarkt, operiert aber traditionell außerhalb der US-Regulierung. Um als zulässiger Emittent zu gelten, müsste Tether dieselben Anforderungen bei Sanktionen, AML und Reservetransparenz erfüllen wie ein US-Emittent. Ob und wie weit dies im Regelungszeitraum umgesetzt wird, ist die zentrale offene Frage, da viele Handelsvolumina an USDT-Handelspaaren hängen.
Insgesamt zeichnet sich ein Markt ab, in dem Emittenten mit banküblichen Compliance-Ressourcen dominieren. Kleinere Stablecoins, denen Mittel für Screening und Reserveprüfungen fehlen, werden Schwierigkeiten haben, sich zu qualifizieren. Die hohe Marktkonzentration zeigt sich auch auf der CoinGecko-Stablecoin-Seite, wo Tether und Circle den Großteil der 230 Milliarden US-Dollar abdecken.
Zeitplan für finale Regeln und Inkrafttreten
Die Behörden stehen vor der Herausforderung, fünf Vorschläge zu einem einheitlichen Endregelwerk zusammenzuführen. Die Frist ist knapp, die Regelungen überschneiden sich und müssen abgestimmt werden.
Der Zeitrahmen ist gesetzlich vorgegeben: Der GENIUS Act tritt in Kraft, je nachdem, was früher eintritt – 18 Monate nach Inkraftsetzung (etwa Januar 2027, da das Gesetz um den 18. Juli 2025 verabschiedet wurde) oder 120 Tage nach Veröffentlichung der finalen Regelungen. Da die Behörden bis Jahresende finalisieren wollen, könnte die 120-Tage-Frist das Inkrafttreten bereits auf 2026 vorziehen. Je früher die Regeln veröffentlicht werden, desto früher greifen die neuen Pflichten.
Häufig gestellte Fragen
Wird für Stablecoins unter dem GENIUS Act KYC erforderlich?
Nein. Das Halten von Stablecoins in einer eigenen Wallet erfordert keine Identitätsprüfung, und daran ändern die Vorschläge auch nichts. KYC gilt für die regulierten Schnittstellen beim Kauf oder Verkauf über Emittenten oder Börsen. Das ist bereits heute Standard.
Können USDC oder USDT künftig eingefroren werden?
Ja, diese Möglichkeit besteht bereits. Circle und Tether können Adressen einfrieren, die mit sanktionierten oder strafrechtlich relevanten Vorgängen in Verbindung stehen. Die FinCEN-/OFAC-Regelung macht dies künftig zur Pflicht für alle regulierten Emittenten. Für gewöhnliche Nutzer ist das praktische Risiko gering, sofern sie legitim handeln.
Wird USDT in den USA verboten?
Die Vorschläge verbieten keinen bestimmten Token. Es geht darum, dass Emittenten die neuen Standards erfüllen müssen, um Stablecoins in den USA anbieten zu können. Für Tether hängt der US-Zugang davon ab, wie weit das Unternehmen die neuen Vorschriften umsetzt – ein generelles Verbot ist nicht vorgesehen.
Wann treten die GENIUS Act Stablecoin-Regeln in Kraft?
Die Vorschriften treten entweder 18 Monate nach Inkrafttreten des Gesetzes (Januar 2027) oder 120 Tage nach der finalen Regelung in Kraft. Durch die Abstimmung der Behörden könnte die 120-Tage-Frist den Termin auf 2026 vorziehen.
Fazit
Mit der Umsetzung der neuen Regeln wird der GENIUS Act für USDC- und USDT-Inhaber konkret: Selbstverwahrung bleibt KYC-frei, Adresssperrungen bleiben selten und sind auf Sanktionen und strafrechtliche Vorgänge beschränkt. Die wichtigsten Stablecoins bleiben die, deren Emittenten in Sachen Compliance am weitesten sind. Circle ist mit der Banklizenz gut positioniert; für Tether bleibt abzuwarten, wie stark sie sich anpassen. Entscheidend sind die Veröffentlichung der finalen Regeln (120-Tage-Countdown) und die Liste der zugelassenen Emittenten. Mit BTC bei etwa 63.310 US-Dollar wird das Fundament des Stablecoin-Marktes vor unseren Augen neu gestaltet.
Dieser Artikel dient ausschließlich Informationszwecken und stellt keine Finanz- oder Anlageberatung dar. Der Handel mit Kryptowährungen ist mit erheblichen Risiken verbunden. Führen Sie immer Ihre eigene Recherche durch, bevor Sie Entscheidungen treffen.
