Das Finanzministerium Südkoreas hat angekündigt, dass tokenisierte Aktien als Wertpapiere und nicht als virtuelle Vermögenswerte eingestuft werden, was sie möglicherweise ab der zweiten Jahreshälfte der Besteuerung nach dem Kapitalmarktgesetz unterwirft. Diese Entscheidung folgt den Richtlinien der Finanzdienstleistungskommission, die tokenisierte Wertpapiere als digitale Vermögenswerte im Rahmen des Wertpapierrechts kategorisieren. Das Ministerium koordiniert sich zudem mit internationalen Steuerbehörden, um sicherzustellen, dass Offshore-Transaktionen besteuert werden, und betont, dass tokenisierte Aktien trotz ihrer virtuellen Form wirtschaftlich und hinsichtlich der Rechtestruktur eher Wertpapieren entsprechen.