Der Kongress hat eine klare Unterscheidung darüber getroffen, welche Swaps der ausschließlichen bundesstaatlichen Aufsicht unterliegen, und dabei die durch Artikel I der Verfassung verliehene Autorität betont. Diese Klarstellung lehnt jegliche subjektiven Interpretationen oder informellen Tests ab und unterstreicht den rechtlichen Rahmen als alleinigen Maßstab für die regulatorische Zuständigkeit.