Der Kongress hat eine klare Unterscheidung darüber getroffen, welche Swaps der ausschließlichen bundesstaatlichen Aufsicht unterliegen, und dabei die durch Artikel I der Verfassung verliehene Autorität betont. Diese Klarstellung lehnt jegliche subjektiven Interpretationen oder informellen Tests ab und unterstreicht den rechtlichen Rahmen als alleinigen Maßstab für die regulatorische Zuständigkeit.
Kongress klärt die bundesstaatliche Aufsicht über Swaps
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