Am 28. November hielt die Zentralbank eine Koordinierungssitzung ab, um zu bekräftigen, dass virtuelle Währungen nicht den gleichen rechtlichen Status wie Fiat-Währungen haben und keinen gesetzlichen Zahlungsmittelstatus besitzen. Die Bank betonte, dass Kryptowährungen nicht als Zahlungsmittel im Marktumlauf verwendet werden sollten und können. Zudem erklärte sie, dass damit verbundene Geschäftstätigkeiten als illegale Finanzaktivitäten gelten.