Ein aktuelles Gerichtsurteil in Australien könnte die steuerliche Behandlung von Bitcoin verändern und möglicherweise von der Kapitalertragssteuer (CGT) befreien. Ein Magistrat aus Victoria stufte Bitcoin als „australische Währung“ ein und stellte damit die bisherige Behandlung als Vermögenswert, der der CGT unterliegt, in Frage. Sollte das Urteil in der Berufung bestätigt werden, könnten Rückerstattungen der CGT in Höhe von bis zu 1 Milliarde AUD erfolgen. Das australische Finanzamt hat seine Richtlinien bislang nicht angepasst, und das Urteil befindet sich weiterhin im Berufungsverfahren. Regulierungsbehörden und Rechtsexperten verfolgen die Entwicklung aufmerksam, da sie erhebliche Auswirkungen auf die Besteuerung von Kryptowährungen in Australien haben könnte.